Die Spitex-Leistungen werden von der öffentlichen Hand (Kanton), den Versicherungen (Kranken-, Unfall-, Invaliden- und Militärversicherungen) sowie von den Kund:innen finanziert. Die SPITEX BERN hat für ihr Einzugsgebiet einen Leistungsauftrag des Kantons Bern. Dieser legt die Rahmenbedingungen und Tarife fest.
Die Krankenkassen übernehmen alle Pflege- und Betreuungsleistungen, die ärztlich verordnet und von den Krankenkassen anerkannt sind. Hauswirtschaftliche Leistungen fallen nur dann unter die Zusatzversicherung, wenn sie ärztlich verschrieben sind.
Falls ein berechtigter Anspruch besteht, werden ungedeckte Spitex-Kosten über die Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet. Dauert die Krankheit länger an oder handelt es sich um Altersbeschwerden, kann bei der AHV-Zweigstelle eine Hilflosenentschädigung beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten sie bei der AHV-Zweigstelle Bern – Ostermundigen
Die vom Kanton geforderte Patientenbeteiligung wird allen Kund:innen über 65 Jahre in Rechnung gestellt. Der Maximalbetrag liegt bei CHF 15.35 am Tag. Dauern Pflegeleistungen weniger als 60 Minuten pro Tag, erfolgt die Verrechnung im Verhältnis zur Dauer der Leistung. Die Patientenbeteiligung wird den Kund:innen direkt verrechnet. Sie wird von der Krankenkasse nicht übernommen.